Nach der Wahl ist vor der Wahl - Spenden Sie für eine starke CSU

Die Herausforderungen der Zukunft anzunehmen und über den Tag hinaus politisch zu denken, ist eine wichtige Aufgabe der Parteien. Die CSU München ist dabei als moderne Großstadtpartei ein wichtiger Anker in der bayerischen Landeshauptstadt - trotz des schlechten Wahlergebnisses vom 2. März 2008. Mit einer gesunden Mischung von Jung und Alt, erfahrenen und neuen Stadträtinnen und Stadträten wollen wir gemeinsam München lebenswerter gestalten.

Es liegt nun eine Amtsperiode von 6 Jahren vor uns, die uns als Opposition noch viel stärker beanspruchen wird als bisher.

Politische Kommunikation, wie z. B. die Stellungnahme zu rot-grünen politischen Forderungen, kostet in einer modernen Mediengesellschaft und einer Großstadt wie München viel Geld, auch viel Geld für die einzelnen Stadträte!!!

Mit Ihrer politischen Spende helfen Sie mir dabei, Ideen und Visionen der CSU München - auch im Bereich des Tierschutzes - öffentlichkeitswirksam zu vertreten und die Menschen von unserer Politik und zu überzeugen. Wir sind auf Ihre Hilfe angewiesen und ich bitte Sie daher, mich mit Ihrer Spende zu unterstützen. Herzlichen Dank!

 

Überweisung oder Scheck

Wie können Sie spenden? Hier gibt es zwei Möglichkeiten. 

Spende per Scheck

Eine der einfachsten Lösungen: Schicken Sie einen Scheck. Adressieren Sie Ihren Brief bitte an:

Dr. Evelyne Menges
c/o CSU Ortsverband 27 B
Herzogstr. 127
80796 München

Überweisung von Ihrer Bank auf das CSU-Konto des Ortsverbands 27 B

Sie können auch via Überweisung auf unser CSU-Spendenkonto spenden. Ich bedanke mich schon jetzt für Ihre Unterstützung.

 

CSU München Ortsverband 27 B
Stadtsparkasse München
BLZ 701 500 00
KtNr. 18-159 400
„Politische Arbeit Menges“

 

 

Hinweise zur steuerlichen Absetzbarkeit Ihrer Spende

In Bezug auf die steuerliche Abzugsfähigkeit möchte ich Ihnen an dieser Stelle einige wichtige Hinweise an die Hand geben. Grundsätzlich wird dabei hinsichtlich natürlichen und juristischen Personen unterschieden.

Natürliche Personen

Natürliche Personen können Zuwendungen an Parteien (Beiträge und Spenden) nach § 34 g und 10 b EStG bis zu einem Gesamtbetrag von jährlich € 3.300,-- je Steuerpflichtigen (im Falle der Zusammenveranlagung von Ehegatten € 6.600,--) steuerlich absetzen. Spenden an mehrere Parteien werden dabei addiert.

Zuwendungen bis € 1.650,-- mindern (bei Zusammenveranlagung bis € 3.300,--) nach § 34 g EStG vorweg die Steuerschuld um 50 % des zugewendeten Betrages. Höhere Zuwendungen können zusätzlich bis € 1.650,-- (bei Zusammenveranlagung bis € 3.300,--) nach § 10 b EStG steuermindernd als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Ein Beispiel: Wenn ein Lediger im Jahr € 2.000,-- spendet, kann er € 1.650,-- zu 50%, also € 825,-- von der Steuerschuld abziehen. Die restlichen € 350,-- vermindern zusätzlich als Sonderausgaben sein zu versteuerndes Einkommen.

Juristische Personen

Juristische Personen, also bspw. Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder Aktiengesellschaften, können Spenden an politische Parteien steuerlich nicht absetzen. Das Bundesverfassungsgericht bestätigt jedoch ausdrücklich in der Urteilsbegründung, dass Spenden juristischer Personen an politische Parteien in unbegrenzter Höhe verfassungskonform sind.

 

 

Bitte geben Sie bei Ihrer Spende Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift an, damit unser Schatzmeister Ihnen eine Spendenquittung zusenden können. Benutzen Sie hierzu bitte das Feld "Verwendungszweck" auf dem Überweisungsträger.